Jugendpastorales Zentrum der Pfarrei St. Franziskus Bochum

Satzung

§ 1 Name, Sitz, Aufgabe
(1) Das Jugendpastorale Zentrum der Pfarrei St. Franziskus trägt den Namen „Lichtblick“.
(2) Es hat seinen Sitz in der Karl-Friedrich-Str. 111, 44795 Bochum.
(3) Aufgabe des Jugendpastoralen Zentrums Lichtblick ist die Förderung und perspektivische Vernetzung der Jugendarbeit und der Jugendverbände zur Sicherung der Jugendpastoral in der Pfarrei St. Franziskus.

§ 2 Organisationsform
(1) Das Jugendpastorale Zentrum ist ein offener Zusammenschluss von Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Pfarrei St. Franziskus.
(2) Entscheidungsgremium ist das Lichtblick-Team.

§ 3 Lichtblick-Team
(1) Das Lichtblick-Team umfasst die aktiv an der Planung, Organisation und Durchführung der Projekte des Jugendpastoralen Zentrums Lichtblick beteiligten Personen. Die Zugehörigkeit ergibt sich durch Anwesenheit bei der Jahreshauptversammlung oder eines anderen Team-Treffens des Jugendpastoralen Zentrums Lichtblick und bedarf keiner Erklärung gegenüber dem Vorstand.
(2) Aufgaben des Lichtblick-Teams sind:
a. Teilnahme an der Jahreshauptversammlung
b. Wahl des Vorstandes, des Kassenwarts und der Kassenprüfer
c. Annahme der Satzung und Entscheidung über Satzungsänderungen
d. Entscheidung über Projekte und Wahl der Projektleiter

§ 3a Jugendbeauftragter
(1) Der Jugendbeauftragte der Pfarrei St. Franziskus ist geborenes Mitglied des Lichtblick-Teams.

§ 4 Jahreshauptversammlung
(1) Das Lichtblick-Team trifft sich einmal jährlich zur Jahreshauptversammlung.
(2) Die Tagesordnung zur Jahreshauptversammlung ist mindestens zwei Tage vorher schriftlich oder elektronisch zu veröffentlichen. Anträge sind dem Vorstand eine Woche vor der Jahreshauptversammlung schriftlich oder elektronisch mitzuteilen und in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Tagesordnung kann zu Beginn der Sitzung um mündliche Anträge der Anwesenden ergänzt werden.
(3) Die Ergebnisse der Jahreshauptversammlung sind zu protokollieren. Das Protokoll ist innerhalb von 7 Tagen nach der Jahreshauptversammlung zu veröffentlichen.
(4) Entscheidungen werden in demokratischen Abstimmungen getroffen. Für sämtliche Entscheidungen, ausgenommen Satzungsänderungen, genügt die einfache Mehrheit.
(5) Das Lichtblick-Team wählt in der Jahreshauptversammlung den Lichtblick-Vorstand, den Kassenwart und zwei Kassenprüfer. Wahlberechtigt sind alle anwesenden beschränkt oder voll geschäftsfähigen Personen.

§ 5 Vorstand
(1) Der Lichtblick-Vorstand wird vom Lichtblick-Team in der Jahreshauptversammlung für 1 Jahr gewählt.
(2) Der Lichtblick-Vorstand besteht aus 3 Personen, davon muss mindestens 1 Person voll geschäftsfähig sein.
(3) Aufgaben des Vorstandes sind:
a. Aufstellung der Tagesordnung für die Jahreshauptversammlung und andere Teamtreffen
b. Moderation der Jahreshauptversammlung und anderen Teamtreffen'
c. Repräsentation des Jugendpastoralen Zentrums Lichtblick nach außen

§ 6 Kasse
(1) Für die Betreuung der Finanzen ist ein Kassenwart zu bestimmen. Dieser muss voll geschäftsfähig und kann auch Mitglied des Vorstandes sein.
(2) Die Kasse ist einmal jährlich von zwei gewählten Personen des Lichtblick-Teams zu prüfen. Die Kassenprüfer dürfen weder Mitglied des Vorstandes noch Kassenwart sein.

§ 7 Projekte
(1) Für jedes einmalige oder laufende Projekt ist mindestens ein Verantwortlicher (Projektleiter) zu bestimmen.

§ 8 Inkrafttreten, Satzungsänderungen
(1) Die Satzung tritt mit Annahme in der Jahreshauptversammlung unmittelbar in Kraft.
(2) Die Annahme der Satzung und Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit.

lichtblick